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§ 6b EStG,Übertragung Rücklage,anderes Betriebsvermögen

Unser Mandant hat im Sonder-BV einer GmbH & Co. KG eine Immobilie verkauft, um eine stille Reserve von Euro 100.000 aufzudecken. An der KG ist er nur zu 50 % beteiligt. Ein Jahr später hat er eine weitere GmbH & Co. KG gegründet, an der er alleine beteiligt ist. Für das Jahr der Veräußerung soll nun eine §-6b-Rücklage gebildet werden. Kann er diese Rücklage in das Folgejahr im Rahmen seiner neuen KG „übertragen“?
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