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Sponsoring,Eintrittskarten

Wir haben einen gewerblich tätigen Rennfahrer, der seine Betriebsausgaben über Preisgelder und Werbeleistungen und Sponsoring erwirtschaftet. In einem Fall ist der Rennfahrer vertraglich verpflichtet, dem Sponsor die Eintrittskarten zu den Rennwochenenden (Kartenpreis netto 80 Euro) zu behalten. In anderen Fällen gibt der Rennfahrer Eintrittskarten zu 80 Euro an andere Sponsoren aus, um die Sponsorenleistung zu sichern und aufrechtzuerhalten (freiwillig). Es stellt sich die Frage, ob die Eintrittskarten ein Geschenk darstellen, das zu pauschalieren ist? Was ist mit den Karten, bei denen keine vertragliche Verpflichtung besteht? Falls es sich um Geschenke handelt, sind diese n.a.fähig und zu pauschalieren? Kann auf die Geltendmachung des Betriebsausgabenabzugs verzichtet werden, so dass die Pauschalierung nicht zur Anwendung kommt?
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