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§ 16 Abs. 3 EStG,Aufgabekosten,Umsatzsteuer

Wir beschäftigen uns im Moment viel mit Betriebsaufgaben. Hierzu haben wir ein paar Fragen: Was genau gehört alles zu den Aufgabekosten, welche im Rahmen der Ermittlung eines Aufgabegewinns abgezogen werden können? Setze ich die ins Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter mit den Brutto- oder Nettowerten an? Mache ich Unterschiede, ob der aufzugebende Betrieb steuerpflichtige oder steuerfreie Umsätze ausgeführt hat? Bei WG, die im Rahmen einer Betriebsaufgabe veräußert werden und für die der Unternehmer eine Rechnung stellt – mit oder ohne USt?
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