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Wechsel zum Betriebsvermögensvergleich,Übergangsgewinn,Veranlagungszeitraum

Mein Mandant ermittelt seit Eröffnung 2017 seinen Gewinn mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Er wurde aufgefordert, ab dem 01.01.2019 zu bilanzieren. Mit Abschluss 2018 habe ich einen Übergangsgewinn ermittelt, in welchem Jahr ist dieser zu erfassen? Im Jahr 2018 oder 2019?
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