Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Thesaurierungsbesteuerung,Sonderbilanz,Ergänzungsbilanz,Ausweis Gewinnanteil als Verbindlichkeit

Mandant A ist an einer A+B GmbH & Co. KG beteiligt und unterliegt dem Höchststeuersatz. Es besteht Unsicherheit, wie die Entnahmen/Einlagen für § 34a EStG korrekt ermittelt werden. Die Kapitalkonten in der KG sind so eingerichtet, dass die Gewinne jährlich in das Fremdkapital als Verbindlichkeit gegen den Gesellschafter umgebucht werden. Dort werden auch Auszahlungen und Einzahlungen verrechnet. Das Eigenkapital besteht also aus dem Kommanditkapital und einer Rücklage in der Gesamthandbilanz und den individuellen Ergänzungs- und Sonderbilanzen. Steuerrechtlich wird der gesamte Gewinn als Entnahme erklärt, also unabhängig von den Auszahlungen. Das Darlehen aus der Gewinnverbuchung wird gegengleich in der Sonderbilanz ausgewiesen. Bei einem Gewinnanteil von 200 in der KG, 10 in der Ergänzungsbilanz und 100 im Sonder-BV ergäbe sich ohne Auszahlung aus der KG: Gewinn gesamt + 310,– Entnahme Gewinn KG ./. 200 Einlage DL KG in Sonder BV + 200 bei Auszahlung aus KG = 0,00 Einlage Betriebsausgaben SBV + 200 Entnahme Betriebseinnahme SBV ./. 300 Summe Entnahmen ./. 100 Nicht entnommener Gewinn demnach + 210 Wäre die Berechnung so grundsätzlich richtig? Eine Geldzahlung in der KG müsste sich bei der Einlage ins SBV auswirken. Ist es also richtig, dass die Entnahme aus der KG quasi im SBV neutralisiert wird? Kann A die Entnahmen durch Barzahlungen aus der bzw. in die KG beeinflussen? Meines Erachtens kann A die Entnahmen durch Barzahlungen in das Sonder-BV nicht beeinflussen, da im SBV kein Bankkonto bilanziert wird.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen