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GmbH & Atypisch stille Beteiligung,Beendigung bei Insolvenz der GmbH,Anwendung § 16 EStG

Die GmbH stellt im September/Oktober 2016 einen Insolvenzantrag. Wird die dazugehörige atypisch stille Gesellschaft durch den Insolvenzantrag der GmbH automatisch beendet? Laut dem Vertrag zur stillen Gesellschaft besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Inhaberin. Eine Kündigung ist leider tatsächlich nicht schriftlich erfolgt. Die atypisch stillen Gesellschafter sind Mitunternehmer und erzielen Einkünfte aus dem Sonderbetriebsvermögen (Sonderbetriebseinnahmen/Sonderbetriebsausgaben). Durch die Beendigung der atypisch stillen Gesellschaft würde das Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter in das Privatvermögen überführt werden, stille Reserven müssen realisiert werden (Grundstück im SBV). Würde bei Vorliegen einer automatischen Beendigung bei der atypisch stillen Gesellschaft eine Betriebsaufgabe vorliegen? Wäre die Zwangsentnahme des Grundstücks aus dem Sonderbetriebsvermögen Aufgabegewinn oder laufender Gewinn? Kann die Betriebsaufgabeerklärung nachträglich erfolgen?
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