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§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG,§§ 179,180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a AO,§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG,§ 16 Abs. 3 Satz 7 EStG,§ 19 EStG,Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Zwei Herren betreiben ein Handwerksunternehmen in der Gesellschaftsform einer GmbH & Co. KG. Das Betriebsgebäude befindet sich jeweils hälftig im Sonderbetriebsvermögen der Herren. Ein Gesellschafter möchte zum 02.01.2021 aus der Gesellschaft ausscheiden. Er verkauft seine Anteile an der GmbH & Co. KG und der Verwaltungs-GmbH an den verbleibenden Gesellschafter, das hälftige Gebäude im Sonderbetriebsvermögen möchte er allerdings behalten. Er würde es zum Verkehrswert entnehmen. Die Voraussetzungen für eine Begünstigung nach § 16 EStG liegen vor. Ist es problematisch, dass der ausscheidende Gesellschafter das Gebäude für spätere Einkünfte aus V+V zurückbehält und nicht mit verkauft? Zudem soll der ausscheidende Gesellschafter im Anschluss im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses noch weiterbeschäftigt werden. Stellt dies ein Problem dar?
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