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§ 15 EStG,Gewerblicher Grundstückshandel bei Parzellierung,Veräußerung von Parzellen

Ein Kunde hat im Jahr 2008 ein großes mit einem Mehrfamilienhaus bebautes Grundstück gekauft. Dies diente anfänglich zu reinen V+V-Zwecken. Der Kunde ist im Jahr 2016 bei einer Mieterin aus privaten Gründen mit eingezogen und nutzt seitdem eine Wohnung für private Zwecke selbst. Nun will der Kunde das eine Grundstück in vier Parzellen verlegen und diese einzeln verkaufen. Auf einer Parzelle steht das Gebäude, die anderen Grundstücke werden ohne Gebäude als Bauland verkauft. Zählt dies als gewerblicher Grundstückshandel? Kommt es auf den Zustand der Grundstücksreife an (Bauland, Bauerwartungsland, erschlossen, teilerschlossen etc.)? Falls es reinfällt, würde die Zurückhaltung einer Parzelle und somit die Nichtüberschreitung der Dreiobjektgrenze helfen?
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