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Betriebsaufspaltung,Erbe

An einer GmbH sind zwei Gesellschafter zu je 50 % beteiligt. An der GbR, die wesentliche Betriebsgrundlagen an die GmbH verpachtet, sind die beiden Gesellschafter zu 51 % bzw. 49 % beteiligt. Da einer der Gesellschafter im fortgeschrittenen Alter ist, wurde eine Erbregelung dahingehend getroffen, dass bedingt mit dem Ableben dieses Gesellschafters seine Anteile zu 50 % an den verbleibenden Gesellschafter und zu 50 % an den im Betrieb mitarbeitenden Enkel übergehen (sowohl GmbH als auch GbR). Inwiefern könnte es im Erbfall problematisch sein, wenn a) Eintragung der neuen Gesellschafter ins Handelsregister und b) Umschreibung im Grundbuch (bezüglich der Grundstücke der GbR) nicht zeitgleich und automatisch mit dem Erbfall passieren können? Ist in der Phase zwischen Tod des Erblassers und den zivilrechtlichen Eintragungen wirtschaftliches Eigentum gegeben und auch ausreichend, um die Betriebsaufspaltung nicht zur Zwangsauflösung zu bringen?
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