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Erhaltungsaufwand,Herstellungskosten,Hofbefestigung

Sachverhalt: Unser Mandant erneuert eine betrieblich genutzte, in 1976 erstmals hergestellte Hofbefestigung (fester Bodenbelag) durch eine gleichartige und gleichwertige, zeitgemäße Hofbefestigung. Frage: Ist der hierdurch entstehende Aufwand nur im Wege der AfA (ggf. über welche Nutzungsdauer?) als Herstellungskosten oder als sofort abzugsfähiger Instandhaltungsaufwand zu qualifizieren?
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