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§ 5a EStG,Gewinnermittlung unter Tonnagesteuer

Unsere Mandantin hat eine Schiffsbeteiligung über 60 T€ geerbt (Kommanditbeteiligung). In den vergangenen Jahren erfolgten an sie und den Erblasser Ausschüttungen etc., welche aber den Anteil unterschreiten. Kann bei Verkauf oder Liquidation der KG diese Differenz zwischen Beteiligung und erhaltenen Zahlungen als Verlust geltend gemacht werden?
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