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§ 17 EStG,Anschaffungskosten,Verluste der Gesellschaft

H ist alleiniger Gesellschafter einer UG, deren Gesellschaftszweck das Halten und Verwalten von Beteiligungen ist. Die UG ist an der R-GmbH beteiligt, welche nun liquidiert wird. Mit einer Auskehrung aus der R-GmbH ist nicht zu rechnen. Die UG hat bisher nur Verluste erzielt. Es bestehen körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Verlustvorträge. H hat der UG ein Gesellschafterdarlehen i.H.v. 20 T€ zur Deckung der laufenden Kosten gegeben (mit Rangrücktrittsvereinbarung). H überlegt, die UG zu liquidieren aufgrund der Liquidation der R-GmbH oder den Gesellschaftszweck zu ändern und anderweitig mit der UG „zu arbeiten“. Fragen: 1. Gehen die Verlustvorträge (KSt und GewSt) bei einer Liquidation unter? M.E. ja. 2. Das Gesellschafterdarlehen führt m.E. zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung, d.h., insoweit entsteht bei einer Liquidation ein Veräußerungsverlust i.S.v. § 17 EStG i.H.v. 60 %. Richtig?
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