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Gewinnermittlung,Wechsel

Mandant betreibt ein Unternehmen mit drei Standorten, die als einzelne Teilbetriebe zu sehen sind. Die Gewinnermittlung erfolgt nach § 4 III EStG. Zwei der Teilbetriebe werden veräußert. Ein Teilbetrieb wird fortgeführt. Frage: Muss im Jahr der Veräußerung die Gewinnermittlung von § 4 III EStG auf § 4 I EStG umgestellt werden?
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