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Verbindliche Auskunft nach § 89 AO,Aufhebung einer verbindlichen Auskunft

Unser Mandant hat in der Vergangenheit eine verbindliche Auskunft erhalten, dass seine Umsätze aus der Optimierung von KV-Verträgen steuerfrei sind. Aus diesem Grund hat die Betriebsprüfung diesbezüglich keine Feststellungen getroffen. Nur im Prüfungsbericht wurde jetzt darauf hingewiesen, dass die Rechtsauffassung seitens des Finanzamts nicht mehr besteht und dass die Auskunft für die Zukunft widerrufen wird. Frage: Wirkt dies als Widerruf der verbindlichen Auskunft oder muss das Finanzamt einen Verwaltungsakt dazu erlassen?
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