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§ 15 EStG,Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben bei einer Mitunternehmerschaft,Gesellschafterdarlehen als Sonderbetriebsvermögen

In unserem Fall geht es um eine GbR mit den Gesellschaftern „A“ und „B UG“. Gesellschafter A gewährt der GbR gemäß Gesellschaftsvertrag ein Darlehen, welches er selbst zuvor bei einer Bank aufgenommen hat. Die Zinsen und Gebühren werden direkt über das Geschäftskonto der GbR gezahlt (verkürzter Zahlungsweg). Unsere Frage ist, ob das so zulässig ist oder ob der Gesellschafter A einen gesonderten Darlehensvertrag mit der GbR abschließen und die Zinsen über seine ESt-Erklärung versteuern muss.
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