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Ausschlagung Erbschaft gegen Abfindung,Zuordnung Abfindungsbetrag

M war mit V verheiratet, der vor Jahren vorverstorben ist. Aus der Ehe gingen Sohn S und Tochter T hervor. V hinterließ ein selbstbewohntes Einfamilienhaus EFH und Gesellschaftsanteile. Das EFH erbte M, die Gesellschaftsanteile S und T. Ein Jahr später stirbt der S und hinterlässt eine selbstgenutzte Eigentumswohnung ETW und die zuvor von V geerbten Gesellschaftsanteile. Dessen Erben wurden die M und T zu je 1/2. M verzichtet auf ihren Erbteil zugunsten der T gegen Abfindung in Höhe der Hälfte des Verkaufserlöses aus der ETW (gemeiner Wert = steuerlicher Wert 400). Gemeiner Wert = steuerlicher Wert der Gesellschaftsanteile des S ist 800. Ein halbes Jahr nach dem Ableben des S wird die Wohnung veräußert. Führt die Abfindungszahlung in Höhe von 200 der T an M zu (Teil-)Anschaffungskosten auf die geerbten Gesellschaftsanteile bei der T? Kann die T von erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen profitieren hinsichtlich eines mehrfachen Erwerbs desselben Vermögens? Führt die Ausschlagung der M gegen Abfindung bei T zu einer schenkungssteuerlichen Problematik zwischen M und T?
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