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Rücklage,§ 6b EStG,Übertragung,Mitunternehmerschaft

Die beiden Gesellschafter einer GbR haben eine Rücklage gem. § 6b EStG gebildet. Die Übertragung soll auf eine Investition im Gesamthandsvermögen einer GmbH & Co. KG erfolgen, an der die Gesellschafter ebenfalls zu je 50 % beteiligt sind. Ist dies steuerlich zulässig?
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