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Sponsoring,ESt,Bewirtung

Wir haben einen gewerblich tätigen Rennfahrer, der seine Betriebsausgaben über Preisgelder und Werbeleistungen und Sponsoring erwirtschaftet. Der Rennfahrer bewirtet auf der Rennstrecke seine Sponsoren, um die Sponsorengelder aufrechtzuerhalten. Während der Bewirtung fährt der Rennfahrer seine Rennen und nimmt größtenteils nicht selber an der Bewirtung teil. Die Bewirtung nimmt ein Caterer vor, Kosten etwas 2.500 Euro pro Catering. Frage: Wie sind die Bewirtungskosten zu berücksichtigen? Voller Betriebsausgabenabzug, nur zu 70 %?
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