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Einkommensteuer,Umsatzsteuerbefreiung,Freiberufler

Eine Mandantin ist selbständig tätig und erbringt folgende Tätigkeiten: – Logotherapie (Existenz und Sinnanalyse im Rahmen von Coachings) – Fitnesstrainer – eigene Gestaltung von Accessoires und deren Verkauf Nach unserer Analyse stellt die Logotherapie keine heilberufliche Tätigkeit dar mit der Folge, dass diese Tätigkeit regulär der Umsatzsteuer unterliegt. Ist diese Tätigkeit als freiberufliche Tätigkeit zu qualifizieren? Wie beurteilen Sie die Tätigkeit eines Fitnesstrainers im Hinblick auf die Umsatzsteuer und Einkommensteuer? Die Tätigkeiten werden gegenüber Privatkunden und Unternehmern im Rahmen eines persönlichen Coachings mit persönlichen Trainingsplänen erbracht. Bezüglich der eigenständigen Gestaltung von Accessoires stellt sich uns die Frage, ob dies als künstlerische Tätigkeit einzuordnen ist.
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