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Anrechnung,Gewerbesteuer,Steuerermäßigung

Die natürliche Person G hat zwei gewerbliche Beteiligungen. Beteiligung 1 ist eine 50-%-Beteiligung an einer GmbH & Co. KG, wobei die erweiterte Grundstückskürzung in Anspruch genommen wird. Somit muss auf die jährlichen Einkünfte i.H.v. 50.000 € keine GewSt gezahlt werden. Beteiligung 2 ist eine 25-%-Beteiligung an einer GmbH & Co. KG, welche einkommensteuerlich keinen Überschuss erwirtschaftet. Es entstehen aber anteilig Gewerbesteuern. Frage: Können die Gewerbesteuern aus Beteiligung 2 auf die positiven Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1 angerechnet werden?
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