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§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG,§§ 179,180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a AO,§ 6 Abs. 3 EStG,§ 16 Abs. 3 EStG,§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG,Übertragung eines Mitunternehmeranteils

Zwei Brüder betreiben einen metallverarbeitenden Betrieb in der Rechtsform einer GbR. Beide Gesellschafter sind jeweils zu 50 % beteiligt. In der Bilanz zum 31.12.18 entfällt auf B1 ein positives Kapitalkonto i.H.v. 450.000,– € und auf B2 ein negatives Kapitalkonto i.H.v. 385.000,– €. Kann der 50-%-Mitunternehmeranteil des B2 auf B1 übertragen werden, ohne dass stille Reserven aufgedeckt werden müssten? Die Übertragung soll ohne Gegenleistung erfolgen. Ist eine Übertragung zu Buchwerten nach § 6 Abs. 3 EStG von B2 auf B1 möglich? Kommt es zu einer Betriebsaufgabe oder kann B1 den Betrieb als Einzelunternehmen fortführen? Was bedeutet die Übertragung des Mitunternehmeranteils von B2 auf B1 für B2 mit dem negativen Kapitalkonto? Hat er das negative Kapitalkonto zu versteuern? Scheidet ein Gesellschafter mit einem negativem Kapitalkonto aus einer zweigliedrigen Personengesellschaft ohne Abfindung aus und übernimmt der verbleibende Gesellschafter dessen negatives Kapitalkonto, so kann dies als entgeltliche oder als unentgeltliche Übertragung des Mitunternehmeranteils zu beurteilen sein. Für Unentgeltlichkeit sprechen das Vorhandensein erheblicher stiller Reserven im Gesellschaftsvermögen und eine zu erwartende Gewinnchance der Gesellschaft. Im Gesellschaftsvermögen der GbR befindet sich ein Grundstück mit aufstehendem Gebäude. Die stillen Reserven im Gebäude betragen rund 300.000,– €. Sind dies erhebliche stille Reserven? Die GbR hat im Geschäftsjahr 2018 einen Gewinn von 30.000,– € und im Vorjahr von 50.000,– € erwirtschaftet. Kann B1 nach Übernahme des 50-%-Anteils von B2 nach kurzer Zeit (ein halbes Jahr) seinen Sohn in die Einzelfirma aufnehmen und dem Sohn 50 % der Firmenanteile übertragen, ohne dass hier eine Steuerbelastung anfällt? Wie verhält sich der Fall aus Sicht der Erbschaft- und Schenkungsteuer? Das Verwaltungsvermögen der Gesellschaft liegt unter 10 %. Die GbR beschäftigt aktuell zwei Arbeitnehmer. Auch hier die Frage: Kann der 50-%-Anteil von B2 auf B1 übertragen werden, ohne dass Schenkungsteuer anfällt? Kann dann später (nach einem halben Jahr) der Sohn des B1 in die Firma aufgenommen werden und auf den Sohn 50 % der Firma übertragen werden, ohne dass Schenkungsteuer anfällt? Kann die Schenkung von B1 an seinen Sohn negative steuerliche Folgen haben für die vorangegangene Übertragung von B2 auf B1?
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