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Betriebsaufspaltung,Erbfolgeregelung,notwendiges SBV II

Vater und Sohn sind gemeinsam zu je 50 % an einer GmbH beteiligt. An einer GbR, die wesentliche Betriebsgrundlagen an die GmbH verpachtet, ist Vater mit 51 % beteiligt und Sohn mit 49 %. In der GbR sind einige wesentliche Betriebsgrundlagen, während im Sonder-BV die GmbH-Beteiligungen liegen. Gleichzeitig hat der Vater noch an die GmbH verpachtete Grundstücke im Sonder-BV, an der er zu 50 % beteiligt ist. Die anderen 50 % dieser Grundstücke gehören der Ehefrau des Vaters. Vater und Mutter haben ein Testament auf Gegenseitigkeit geschlossen. Um die Betriebsaufspaltung nach dem Ableben vom Vater zu erhalten, wird beabsichtigt, auf das Ableben des Vaters sowohl die GmbH-Anteile als auch die GbR-Anteile zu je 50 % an den Sohn und den Enkel zu übertragen (zu Lebzeiten ist dies nicht gewünscht). Fragen: 1. Verhindert diese Regelung, dass die Betriebsaufspaltung erhalten bleibt? 2. Sind die Grundstücke, an denen der Vater nur 50 % hält, zwingend in die Erbregelung mit aufzunehmen, weil ansonsten nicht alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen werden? 3. Wenn die GbR in eine GmbH & Co. KG umgewandelt werden würde, müssten dann auch die Grundstücke des Vaters mit übertragen werden, die nur zu 50 % im Sonder-BV sind?
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