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Absetzung gemäß § 7h EStG,Herstellungskosten

Mandant A ist Eigentümer einer Gewerbeimmobilie im Sanierungsgebiet. A beabsichtigt, die Gewerbeimmobilie in Mietwohnungen umzuwandeln und umfangreich umzubauen und zu sanieren. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor. Das Volumen beträgt ca. EUR 950.000,00. A möchte diesen Aufwand im Rahmen des § 7h EStG geltend machen. Frage: Ist § 7h EStG im vorliegenden Fall überhaupt anwendbar, da unstrittig Herstellungskosten vorliegen (Umwandlung von Gewerbeeinheiten zu Wohneinheiten?
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