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Betriebsaufgabeerklärung,Einbringung EU in GmbH oder UG

Unser Mandant möchte sein Einzelunternehmen (EU, kein e. K.) in der Form einer GmbH bzw. UG weiterbetreiben (Zielgesellschaft). Unternehmensgegenstand ist einzig die Vermittlung von Hypotheken durch unseren Mandanten. Anlagevermögen oder Mitarbeiter sind nicht vorhanden. 1.) Besteht die Gefahr der Aufdeckung einer stillen Reserve bei bloßer Abmeldung des EU und anschließender Aufnahme der identischen Tätigkeit in der Hülle der neu gegründeten Zielgesellschaft in Form einer GmbH bzw. UG? 2.) Sofern diese Gefahr besteht, welcher Weg der Umwandlung zur Vermeidung der Aufdeckung der stillen Reserven wäre hier zu empfehlen und was ist zu beachten? 3.) Gibt es Unterschiede bei einer Umwandlung in eine UG oder eine GmbH? 4.) Ist eine Rückwirkung auf den 01.01.2020 möglich? 5.) Hätte die Gründung der Zielgesellschaft (GmbH oder UG) durch eine Muttergesellschaft (hier: GmbH) Einfluss auf die Beurteilung?
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