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Betriebsaufspaltung,Voraussetzungen,Geschäftsführer

Betriebsaufspaltung Sachverhalt: Herr A hat ein Grundstück erworben und möchte darauf eine Halle bauen. Nach der Fertigstellung möchte Herr A die Halle an die H+S GmbH vermieten. Herr A ist mit 50 % an der H+S GmbH beteiligt und ist gleichzeitig auch alleiniger Geschäftsführer der H+S GmbH. Die anderen GmbH-Anteile (50 %) der H+S GmbH hält seine Ehefrau S. Frage: Handelt es sich bei diesem Sachverhalt um eine Betriebsaufspaltung?
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