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Physio,Trennung,Einkünfte

In meiner Anfrage geht es um die gewerbliche Infektion bei den Einkünften nach § 18 EStG. Mein Mandant ist selbstständiger Physiotherapeut und erzielt ausschließlich Einkünfte im Sinne des § 18 EStG. Die Tätigkeit führt er als Einzelunternehmer aus. Teilweise werden Umsatzerlöse erbracht, die dem gewerblichen Charakter zuzurechnen wären. Diese Einnahmen belaufen sich lediglich auf 20.000 € im Jahr. Meines Erachtens kann sich hierbei keine Problematik ergeben, da sich keine Infizierung auf den Gesamtbetrieb ergeben kann. Ist es zutreffend, dass die Regelungen, die für GbR im Hinblick auf die Infizierung gelten, nicht für Einzelunternehmen anwendbar sind? Demnach wäre das Verhältnis zwischen den Einnahmen (gewerbl./freiberufl.) ohne Belang. Die Grenze von 3 %, die bei einer GbR anzuwenden ist, würde meines Erachtens nicht für das Einzelunternehmen gelten.
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