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Liebhaberei,V&V,Einkünfte

Unser Mandant hat vor zehn Jahren ein Grundstück erworben. Er hat von Anfang an die Bebauung und Vermietung beabsichtigt. Aus diversen nachweisbaren Gründen kann erst jetzt die Bebauung beginnen. Das Finanzamt will nun im Rahmen einer Außenprüfung die Zinsen nicht anerkennen. Es bestand immer eine Einkunftserzielungabsicht. Ist das Finanzamt im Recht?
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