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Nachzahklung,Gehalt für mehrere Jahre,§ 23a SGB IV

Die tarifvertragliche Erhöhung des Lohnes ab Juli 2017 wurde bisher nicht berücksichtigt. Der Lohn muss jetzt ab Juli 2017 nachberechnet werden. Es handelt sich für 2017 um einen Nachzahlungsbetrag von 472,33 € brutto. Fragen: 1. Welche Sozialversicherungsbeitragssätze müssen zugrunde gelegt werden? Die Sätze aus dem Jahr 2017? 2. Oder wird der Nachzahlungsbetrag von 472,33 € den SV-Beiträgen von 2019 unterworfen? Dann als Einmalbezug oder als laufender Bezug? 3. Müssen die SV-Beiträge/Lohnsteuer hälftig aufgeteilt werden auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder muss der Arbeitgeber alles tragen?
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