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Kleinunternehmer,Umsatzgrenze

A gründet/meldet am 02.01.2015 einen Gewerbebetrieb an, den er als Einzelunternehmer führt. Er wendet die Kleinunternehmerregelung an. In 2015 erzielt er Einnahmen i.H.v. 10.000 EUR, in 2016 i.H.v. 15.000 EUR, in 2017 i.H.v. 25.000 EUR, in 2018 i.H.v. 5.000 EUR. In 2019 rechnet er mit Einnahmen i.H.v. 12.000 EUR. Hätte A in 2018 zur Regelversteuerung mit Umsatzsteuerausweis in seinen Ausgangsrechnungen übergehen müssen oder konnte er weiterhin die Kleinunternehmerregelung anwenden? Wie sieht es in 2019 mit der Anwendung der Kleinunternehmerregelung aus?
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