Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 Halbsatz 2 EStG,häusliches Arbeitszimmer,Abzugsfähigkeit

Der Steuerpflichtige A ist angestellter Arzt an einem Klinikum. Daneben ist er als Notarzt für das Deutsche Rote Kreuz tätig. Da unserem Mandanten in dem Raum, den er bei der Bereitschaft für die Notdienste nutzt, lediglich ein Bett und ein Tisch zur Verfügung stehen, erstellt er die Dienstpläne für die Notarztdienste, die jeweiligen medizinischen Berichte etc. in seinem häuslichen Arbeitszimmer. Während wir nun die Auffassung vertreten, dass die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer für die Tätigkeit als Notarzt in voller Höhe zu berücksichtigen sind, da das Arbeitszimmer den beruflichen Mittelpunkt der Notarzttätigkeit darstellt, vertritt das Finanzamt die Auffassung, dass die Aufwendungen auf 1.250,00 € zu begrenzen sind.Das Finanzamt begründet seine Auffassung damit, dass, entgegen unserer Annahme, das häusliche Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der freiberuflichen Tätigkeit unseres Mandanten darstellt, da die dort ausgeführten Planungen und die Berichtserstellung nicht wesentlich und prägend für die freiberufliche Tätigkeit sind. Das Finanzamt führt weiter aus, dass der Hauptaugenmerk eines Notarztes bei der Versorgung des jeweiligen Patienten liegt und schlussendlich dazu führt, dass der Mittelpunkt der freiberuflichen Tätigkeit durch den Außendienst charakterisiert wird. Da wir keinerlei Literatur zu diesem Thema finden, bitten wir um Mitteilung, wie Sie diesen Sachverhalt sehen.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen