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Aufwendungen,§7 i EStG Bescheinigung

In den Jahren 2010 bis 2012 hat unser Mandant ein in Leipzig belegenes Objekt umfassend saniert. Dies geschah auch mit Hilfe zweier Arbeitnehmer, die in seiner Einzelfirma beschäftigt waren. Hierfür wurde in der Einzelfirma ein Entnahmeeigenverbrauch von insgesamt € 72.493,50 angesetzt. In gleicher Höhe wurde hierfür die Vergünstigung nach § 7i EStG beantragt. Die bescheinigende Behörde (Amt für Bauordnung und Denkmalpflege der Stadt Leipzig) lehnt die Berücksichtigung dieser Aufwendungen ab, da keine Originalrechnung mit eindeutigen Angaben der Leistung, Artikel, Mengen und Preise vorgelegt und die Prüffähigkeit der bescheinigungsfähigen Kosten nicht gegeben ist. Außerdem könnte der Nachweis der Zahlung der Rechnung nicht erbracht werden. Wie sehen Sie das?
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