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Einkommensteuer,Betriebsaufspaltung,Wesentliche Betriebsgrundlage

Wir bitten um Ihre Einschätzung für nachstehenden Sachverhalt:In einem Einfamilienhaus befindet sich ein Büro (ca. 60 qm). Dieses Grundstück inkl. Gebäude gehört J und seiner Mutter zu jeweils 50 %.Das Büro wird seit 2012 laut Mietvertrag von J an die J-GmbH vermietet. An der J-GmbH ist J zu 100 % beteiligt.Die Miete fließt von der GmbH auf das private Konto von J.Wir haben im Jahr 2012 damals eine Betriebsaufspaltung angenommen und entsprechend erklärt, weil wir fälschlicherweise davon ausgegangen sind, dass das Grundstück inkl. Gebäude J alleine gehört.Seit 2018 mietet die GmbH eine weitere viel größere Halle mit mehreren Büroräumen. Der ursprüngliche Mietvertrag bzgl. des Büros im Einfamilienhaus läuft ebenfalls weiter. Frage 1: Sehen Sie die Voraussetzungen für eine Betriebsaufspaltung seit 2012 als erfüllt an?Frage 2: Sofern eine Betriebsaufspaltung vorlag – würde die sachliche Verflechtung nun ab 2018 aufgrund der Neuanmietung der viel größeren Räumlichkeiten wegfallen?
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