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Instagram,Veräußerung,Account

Ein Mandant hat seit 2011 einen privaten Instagram-Account in den USA. Nun hat man ihm für diesen einen Betrag von 5.000 € angeboten. Muss dieser Betrag in der Einkommensteuer/Umsatzsteuer versteuert werden? Er ist Unternehmer ihm Bereich Webdesign und Affiliatemarketing. Laut seiner Aussage hat der Account aber nichts mit seinem betrieblichen Schaffen zu tun.
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