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Künstlersozialabgabe

Ein Mandant betreibt ein Consulting-Unternehmen in Form eines Einzelunternehmens. Schwerpunkt ist das Kunstmanagement, d.h. die Beratung von Künstlern und Unterstützung beim Vertrieb ihrer Kunstwerke. In der ursprünglichen Ausgestaltung erhielt unser Mandant lediglich eine Vermittlungsprovision für seine Tätigkeit. Da aber vermehrt Kunststücke direkt vom Künstler an die Endkunden verkauft worden sind, ohne unseren Mandanten mit einer Provision zu beteiligen, tritt nunmehr der Mandant als Anbieter und Verkäufer auf und erhält eine Rechnung von den Künstlern. Ist dies KSK abgabepflichtig, obwohl ja hier die Künstler unseren Mandant beauftragen tätig zu werden?
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