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§ 35a Abs. 3 EStG,§ 39 Abs. 1 AO,§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO,BMF-Schreiben vom 09.11.2016 ? (BStBl 2016 I S. 1213),Abzug von Arbeitskosten nach § 35a EStG

Mandant A hat von seiner im Heim lebenden Mutter das Familienheim am 20.03.2018 übertragen bekommen. Die Eigentumsumschreibung erfolgt am 21.05.2018. A saniert anschließend das Objekt (keine Kernsanierung). Während der Sanierung findet im April 2018 zusätzlich der Anschluss an das Abwassernetz der Stadt statt. Die Netzbetreibergesellschaft erteilt eine Rechnung mit Lohnstundenausweis an die Mutter, da die Mutter zum Zeitpunkt der Arbeiten noch im Grundbuch steht. Die Rechnung wird von A unbar ausgeglichen. Am 31.07.2018 zieht A in das Familienheim ein. Fragen: 01. Liegt eine nach § 35a EStG begünstigte Handwerkerleistung zugunsten des A vor, auch wenn die Rechnung noch an die Mutter ergangen ist, obwohl A bereits durch notariellen Vertrag Eigentümer des Familienheims wurde?02. Unterstellt, die Netzbetreibergesellschaft ändert die Rechnung auf den Namen von A, liegt eine nach § 35a EStG begünstigte Handwerkerleistung vor, auch wenn A noch nicht in das Familienheim eingezogen ist?
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