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GmbH-Gründung,Betriebsaufgabe Einzelunternehmer,§ 16 EStG

Ein Mandant möchte seine freiberufliche Tätigkeit als Unternehmensberater beenden und eine GmbH gründen, die wieder mit Unternehmensberatung tätig werden soll. Um eine Umwandlung zu umgehen, soll die freiberufliche Tätigkeit in der Einkommensteuererklärung erklärt werden.Die Freiberuflichkeit wird seit 2015 ausgeübt. Nennenswerte Vermögensgegenstände existieren nicht außer Laptop und Büromaterial und geleasten Firmenwagen. Da die Kunden nur zu Projektgeschäften kommen, werden alle Projekte abgeschlossen sein und in der GmbH mit neuen Kunden begonnen. Es wird ein neues Auto für die GmbH geleast, neues Bankkonto eröffnet. Kundenstamm wird nicht übernommen. Wäre eine GmbH-Gründung ohne Probleme möglich? Könnten Probleme bezüglich Firmenwert/Kundenstamm auftreten?Den Firmennamen hat der Mandant als Marke eingetragen und würde diesen nun weiter in der GmbH nutzen, wäre dies problematisch?Es könnte sein, dass ein paar Kunden, die in der freiberuflichen Tätigkeit dagewesen sind, in der GmbH für neue Projekte erneut kommen würden, wäre dies problematisch?
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