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Umsatzsteuervorauszahlung,10-Tages-Zeitraum,§ 11 Abs. 2 EStG

Sachverhalt: Mandant A.B. betreibt eine Gastwirtschaft. Die monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen werden zum 10. des Folgemonats elektonisch an das Finanzamt übermittelt (= ohne Dauerfristverlängerung). Dem Finanzamt wurde Einzugsermächtigung erteilt. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung Oktober 2018 i.H.v. 3.212,34 EUR wurde zum 10.11.2018 übermittelt; der Betrag wurde am 12.11.2018 vom Finanzamt eingezogen, mangels Kontodeckung aber der Betrag von der Bank wieder zurückgegeben. Am 8.1.2019 wurden 3.212,34 EUR für die Umsatzsteuervoranmeldung Okt. 2018 vom Mandanten an das Finanzamt überwiesen.Frage: Ist der Betrag der Umsatzsteuer-Voranmeldung Oktober 2018 Betriebsausgabe – im Jahr 2018, weil vor dem 10.1.2019 bezahlt –, oder trifft diese Regelung nicht zu und ist der Betrag sodann im Jahr 2019 Betriebsausgabe?
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