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Verlust,Darlehn,Insolvenz

A und B sind zu jeweils 50 % Gesellschafter einer GmbH, die in 11/2017 gegründet wurde.Die GmbH hat im Jahr 2017 einen Verlust von T€ 12 und im Jahr 2018 einen weiteren Verlust von T€ 270 erzielt. Gesellschafter A hat in 11.2017 T€ 130 und 2018 verteilt über das Jahr weitere T€ 280 als Darlehen hingegeben.Im Jahr 2019 soll die GmbH liquidiert werden. Schulden gegenüber Fremdgläubigern bestehen nicht.Sind die Darlehen als nachträgliche Anschaffungskosten bei § 17 EStG abzugsfähig?Wären die Darlehen aus dem Jahr 2017 im Januar 2018 in die Kapitalrücklage umgewandelt und die Zahlungen aus 1/2018 (T€ 160) und im Juni 6/2018 (T€ 100) in die Kapitalrücklage geleistet worden, stellen diese Einzahlungen dann nachträgliche Anschaffungskosten bei § 17 EStG da?
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