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Doppelte Haushaltsführung,Wegverlegung,§ 4 Abs. 5 Nr. 6a EStG

Ein Mandant (S) aus Stuttgart ist freiberuflich tätig als Privatdozent in eigens dafür angemieteten Räumen in Stuttgart, wo sich auch das Arbeitszimmer befindet. Die Wohnung befindet sich im eigengenutzten Einfamilienhaus, ebenfalls in Stuttgart, ca. 5 km entfernt von den Schulungsräumen. 80 qm werden im EG bewohnt, das OG, ca. 53 qm, steht leer. Es befindet sich kein Pkw im Betriebsvermögen.Nun möchte S aus privaten Gründen eine zusätzliche Wohnung in Konstanz anmieten. Die Überlegung ist, aufgrund der dortigen hohen Zweitwohnungsteuer den Erstwohnsitz nach Konstanz zu verlagern und die „günstigere“ Zweitwohnungsteuer in Stuttgart zu bezahlen.Fragen:1) Ist eine doppelte Haushaltsführung möglich und gibt es hier eine Deckelung?2) Besteht die Möglichkeit, weiterhin in Stuttgart die Steuererklärung abzugeben?3) Können die Fahrtkosten zwischen Konstanz und Stuttgart „voll“ geltend gemacht werden?4) Können die Aufwendungen für das Haus in Stuttgart, Gas, Strom, Wasser, Fernwärme incl. AfA, als Betriebsausgaben berücksichtigt werden? Oder droht dann, dass das Haus (teilweise) Betriebsvermögen wird?5) Könnte die Zweitwohnungsteuer in Stuttgart als Betriebsausgabe geltend gemacht werden?6) Bei Beibehaltung des Erstwohnsitzes in Stuttgart und somit Zweitwohnsitz Konstanz: Können dann Fahrten von Konstanz in die Schulungsräume geltend gemacht werden?7) Weitere Ideen :=) ?
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