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§ 37b EStG,§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG,§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG,§ 38 Abs. 1 EStG,§ 11 EStG,Lohnzufluss bei Sachzuwendungen durch Dritte

Ein Mandant plant, ein Register einzurichten, in das die Mitarbeiter persönliche Geschenke, die sie in Ausübung ihrer Tätigkeit für das Unternehmen erhalten, eintragen sollen. Die Kategorien des beabsichtigten Registers berücksichtigen u.a. auch eine Wertangabe der Geschenke, ggf. geschätzt.Daraus ergeben sich eine Vielzahl von Fragen: 1) Woran ist erkennbar, ob das Geschenk personengebunden ist oder dem Unternehmen überlassen wurde? 2) Wie kann unterschieden werden, ob ggf. zu versteuernder Arbeitslohn von dritter Seite vorliegt? Bei asiatischen Geschäftspartnern ist es beispielsweise Usus, dass diese Geschenke mitbringen und an die Arbeitnehmer, die die geschäftlichen Kontakte pflegen, aushändigen.3) Ist die derzeitige Rechtslage noch so, dass die Finanzverwaltung immer von Arbeitslohn von dritter Seite ausgeht, sobald der Arbeitnehmer die Zuwendung aufgrund seines Dienstverhältnisses erhält?4) Falls Arbeitslohn von dritter Seite vorläge: a) Käme die 60-€-Grenze zur Anwendung?b) Oder gilt die 44-€-Grenze?c) Kann der Arbeitgeber eine Pauschalversteuerung des Geschenks vornehmen?d) Falls bei c) ja: Gäbe es eine Höchstgrenze, bis zu der der Arbeitgeber eine pauschale Versteuerung für den Arbeitnehmer vornehmen könnte?e) Falls bei c) ja: Könnte die Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden?f) Falls bei c) und e) ja: Muss bei der Abwälzung der Pauschalsteuer etwas beachtet werden?5) Falls kein Arbeitslohn von dritter Seite vorläge:a) Ist es richtig, dass das Geschenk mangels Einkunftsart beim Arbeitnehmer nicht vom Arbeitgeber zu besteuern ist?6) Was wäre, wenn der Arbeitnehmer das erhaltene personenbezogene Geschenk nicht behalten möchte und es dem Arbeitgeber überlässt? a) Wäre dies eine Schenkung vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber mit der Folge, dass der Arbeitgeber das Geschenk in jedem Fall als Einnahme versteuern muss?b) Kann dann der Fall eintreten, dass bei Annahme eines Arbeitslohns von dritter Seite sowohl Steuern beim Arbeitnehmer als auch beim Arbeitgeber anfallen?7) Kann das Unternehmen lohnsteuerrechtlich eine Betriebsvereinbarung treffen, dass auch personenbezogene Geschenke grundsätzlich dem Unternehmen gehören, und dadurch eine Versteuerung in der Person des Arbeitnehmers vermeiden?
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