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§ 10 Abs. 1 UStG,Abschn. 10.4. Abs. 1 Satz 2 UStAE,§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG,R 8.5 Abs. 1 KStR,§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG,Kostentragung einer GmbH für ein fremdes Wirtschaftsgut,Weiterberechnung kein Leistungsaustausch

Folgender Sachverhalt:Ein Steuerpflichtiger hat eine GmbH und ist an einer GbR beteiligt.Diverse Fahrzeuge sind zum einen – in der GmbH zugelassen und auch dort aktiviert, – in der GmbH zugelassen und in der GbR aktiviert, – in der GbR zugelassen und auch dort aktiviert, – in der GbR zugelassen und in der GbR aktiviert,– auf einen Gesellschafter zugelassen und in der GbR aktiviert, – auf einen Gesellschafter zugelassen und nicht in der GbR aktiviert.Aufgrund eines Flottentarifvertrages zahlt die GmbH die Kfz-Versicherungsbeiträge für sämtliche Fahrzeuge. Wie erfolgt die Weiterberechnung zwischen den beiden Firmen bzw. Gesellschaftern? Handelt es sich hierbei um Durchlaufende Posten oder sonstige umsatzsteuerpflichtige Leistungen? Wie ist der Sachverhalt bei der Kfz-Steuer zu behandeln, wenn das Fahrzeug in der GmbH zugelassen und in der GbR aktiviert ist?
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