Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Gehaltsumwandlung,§ 3 Nr. 63 EStG,§ 1 Nr. 9 SVeV

Ist es möglich, dass ein Mitarbeiter, der über 450 € verdient, als Aushilfe (Minijob bis 450 €) abgerechnet werden darf, wenn er eine betriebliche Altersvorsorge abschließt und diese über Gehaltsverzicht abrechnet? z.B. Stundenlohn 550 € Gehaltsverzicht f. betr. AV – 100 € Bruttolohn 450 € – > Minijob?Darf dies dann als Minijob abgerechnet werden, somit pauschale Sozialversicherung, die der Arbeitgeber trägt?Bitte nennen Sie mir die Grundlagen.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen