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Berufsgenossenschaft,Bildungseinrichtung,Beitrag

Eine Mandantin betreut unter anderem im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit Personen, die sich selbstständig machen oder beruflich verändern möchten. Im Rahmen ihrer selbstständigen freiberuflichen Tätigkeit betreut sie ca. 80 Personen.Die Verwaltungsberufsgenossenschaft verlangt als Beitrag 5,00 € pro Person, die geschult wird. Können Sie im Rahmen der gutachtlichen Tätigkeit mitteilen, ob dies zu Recht erfolgt?
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