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Übungsleiterpauschale,Kombination mit Minijob,§ 3 Nr. 26 EStG

Unsere Mandantin ist hauptberuflich selbständig als Kosmetikerin. Nebenbei unterrichtet sie in einer staatlichen Kosmetikschule. Diese Einnahmen (mtl. 200,00 €) sind gemäß § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei.Gibt es zusätzlich die Möglichkeit, bei derselben Kosmetikschule einen Minijob mtl. 450,00 € als Empfangsdame/Sekretärin ohne Konsequenzen für den Übungsleiterpauschbetrag auszuüben?
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