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Beschränkte Steuerpflicht,§ 1 Abs. 4 EStG,Zusammenveranlagung,Kirchensteuerpflicht

Das deutsche Ehepaar A und B hat seinen Wohnsitz mittlerweile in den USA und ist nur noch sporadisch zu Besuch in Deutschland. A und B sind somit in Deutschland nur noch beschränkt einkommensteuerpflichtig mit den deutschen Einkünften. Es bestehen in Deutschland gemeinsame Einkünfte aus V+V in Höhe von 20.000 €, A hat zudem noch eine Rente in Deutschland. Frage: Wie wird der Einkommensteuertarif darauf berechnet? Gibt es das Splittingverfahren auch bei beschränkter ESt-Pflicht? Besteht auch noch Kirchensteuerpflicht?
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