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Pkw-Oldtimer,Repräsentationsaufwand,§ 4 Abs. 5 Nr. 4 EStG

Ein Mandant kauft einen Mercedes CE 230, Bj. 1984, als Oldtimer. Er betreibt als IT-Berater eine selbständige Tätigkeit mit einem Jahresumsatz von 180.000,00 €. Ein Pkw ist bereits als Betriebsvermögen vorhanden. Kann der Oldtimer in das Betriebsvermögen aufgenommen werden oder gehören diese Kosten unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG?Können die betrieblichen Fahrten anteilig oder nur mit 0,30 € pro gefahrenen Kilometer berücksichtigt werden? Muss hierzu ein Fahrtenbuch geführt werden oder reichen Aufzeichnungen aus?
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