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§ 31 S. 4 EStG,Kindergeld für Kinder aus EU-Land

Die Mandantin hat vom 1.1. bis 15.10.2018 in Deutschland gearbeitet. Sie lebt in Frankreich, hatte für vorgenannte Zeit eine Wohnung in Deutschland angemietet (doppelte Haushaltsführung). Kindergeld hat sie nicht beantragt. Rückwirkend kann das Kindergeld zwar wohl noch beantragt werden, es werden aber max. die letzten sechs Monate ausgezahlt. Aufgrund dieses Umstandes wäre der Kinderfreibetrag günstiger. Kann die Mandantin diesen erhalten und wie wird das beantragt?
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