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Abfluss von Betriebsausgaben,Lohnsteuer,§ 11 Abs. 2 EStG

Gemäß § 11 EStG sind regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die kurze Zeit nach dem Zeitraum, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zu- bzw. abfließen, in dem Zeitraum der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zu berücksichtigen. Laut ESt-Hinweisen fällt unter diese Regelung auch die Umsatzsteuer-Vorauszahlung. Von der Lohnsteuer ist allerdings nirgendwo etwas zu lesen, obwohl sie doch die gleichen Voraussetzungen erfüllen müsste. Gilt für die Lohnsteuer auch die „Zehn-Tage-Regel“?
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