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§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG,§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG,Nach R 4.2 Abs. 4 Satz 1 EStR,§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO,§ 6 Abs. 3 EStG,BMF-Schreiben vom 16.12.2016 (BStBl. I S. 1431),Betriebsvermögen bei einer Ehegatten-GbR,bei der ein Grundstück durch einen Ehegatten betrieblich genutzt wird

Unsere Kunden sind ein Ehepaar, das gemeinsam an einem Grundstück beteiligt ist. 50 % gehören dem Mann und 50 % der Frau.Der Mann hat ein Einzelunternehmen, in dem seine 50 % vom betrieblich genutzten Teil als Betriebsvermögen aktiviert worden sind. Er zahlt Miete an die Grundstücksgesellschaft, die zu 50 % nicht abziehbar ist. Die Frau soll das EU übernehmen, inklusive dem betrieblich genutzten Grundstücksanteil (eine Entnahme soll vermieden werden). Dadurch wird dann der betrieblich genutzte Anteil zu 100 % BV bei der Ehefrau. Wie ist im entsprechenden Fall vorzugehen, dass einerseits keine Entnahme zu versteuern ist und andererseits die beiden betrieblich genutzten Anteile vernünftig abgeschrieben werden können? Die Übertragung des Ehemannes ist aus außersteuerlichen Gründen notwendig!
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