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Kindergeld,Kinderfreibetrag,Vergleichsrechnung

Unser Mandant ist unverheiratet. Er hat zwei Kinder, welche im Haushalt der Kindsmutter in Italien leben.Ein Einspruch bei der Familienkasse für Kindergeldzahlungen ab 01/2014 wurde als unbegründet verworfen, unserem Mdt. wird kein Kindergeld nach dt. Recht gewährt, da der andere Elternteil vorrangig anspruchsberechtigt sei.Bei der ESt-Veranlagung 2018 wurde im Rahmen der Günstigerprüfung der volle Kinderfreibetrag 7.356 € dem vollen Kindergeld 1.164 € gegenübergestellt, obwohl der Stpfl. kein Kindergeld erhalten hat. Wir bitten um Stellungnahme, inwieweit dieses Vorgehen korrekt ist.
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